Hier nun
meine Stellungnahme und Beantwortung des Fragebogens auf
http://verschwiegenes-tierleid-online.de/fragebogen.html
,
so wie
sie Ihnen am 12. August 03 zugegangen ist. Lediglich die Formatierung und
Tippfehler wurden verändert.
Kursiv
sind die Fragen, das mit den kleinen Buchstaben davor sind die Antworten, das
ohne die kleinen Buchstaben davor meine Anmerkungen.
*******
Beantworten Sie bitte folgende Fragen:
1.
Bitte geben Sie Ihr Alter ein:
-
43
Jahre
2. Geschlecht:
-
männlich
3. Sie wohnen:
-
auf
dem Land/Dorf
4. Sind/waren Sie Tierbesitzer(in) oder haben/hatten Sie regelmäßig Kontakt mit Tieren?
-
Ja
5. Wie würde Sie Ihre Einstellung zum Tier beschreiben?
-
a.
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, für die wir die Verantwortung
tragen und deren Rechte geschützt werden müssen.
-
e.
Sonstiges
Es wäre schön, wenn Tiere Rechte hätten. Das ist aber bei
uns nicht durchzusetzen, denn dann müßte das Tier einer Person
gleichgestellt werden, mit Rechten und Pflichten. Das würde zwangsläufig das
Ende von Tieren als Nahrung und Rohstofflieferant bedeuten, was, wie gesagt
zwar wünschenswert wäre, aber nicht durchzusetzen ist. Auch das
Tierschutzgesetz gibt dem Tier keine Rechte, sondern nur den Menschen
Pflichten. Die Bezeichnung Mitgeschöpf
ist bislang nur eine hohle Phrase, die erst nach und nach auf dem
Rechtsweg mit Inhalt gefüllt
werden muß.
6. Wie haben Sie erstmalig von sexuellen Handlungen des Menschen mit einem Tier erfahren?
-
c.
Websites (z.B. Tierpornographie)
-
f.
Bekannte
-
g.
Betroffene
7.
Wie ist Ihre Einstellung zum Geschlechtsverkehr, das heißt: zum analen
oder vaginalen Eindringen,
zwischen Mensch und Tier?
-
d.
Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte von der Gesellschaft
nicht bloß toleriert, sondern weitgehend anerkannt werden.
-
e.
Sonstiges
Vorausschicken möchte ich, daß Tiere einen eigenen Willen
haben und sehr genau wissen, was sie mögen, was sie nicht mögen und was sie
tun. Die Verpflichtung des Menschen besteht darin, auf diese Zeichen zu achten
und sich danach zu richten. Verwerflich
in meinen Augen ist alles, was gegen den Willen des Tieres geschieht.
Außerdem möchte ich in Erinnerung bringen, daß auch
männliche Tiere in weibliche und männliche Menschen eindringen. Und zwar
nicht nur vor der Kamera, sondern zumeist sehr privat und sehr gerne.
Ihr Fragebogen und Ihre ganze Seite (ich nehme zu anderer
Zeit noch detailliert zu den einzelnen Texten Stellung) suggeriert
Gewaltanwendung durch den Menschen als einzige mögliche Form der sexuellen
Beziehung zwischen Tier und Mensch. Dem ist nicht so, wie ich aus eigener
Erfahrung und aus Beobachtungen im Bekanntenkreis
bestätigen kann. Es wurden extra die Ihnen sicher bekannten Zeta-Prinzipien
aus dem Englischen übernommen und als Verhaltensmaxime für Zoophile
installiert, damit sich ein Gefühl für in diesem Sinne ethisches
Verhalten entwickeln kann. In einem ethischen Vakuum fühlte sich womöglich
noch ein Pferderipper im Recht. Das darf nicht sein.
Liebe zwischen Mensch und Tier mit Einbeziehung der
Sexualität beider Partner sollte
anerkannt werden, da sich hier zwei erwachsene Wesen freiwillig vereinigen.
Außerdem gibt ein Anerkennen der freiwilligen Sexualkontakte zwischen
Mensch und Tier die Möglichkeit, die unfreiwilligen Sexualkontakte, wo einer
der Partner gezwungen wird, offenzulegen, zu ächten und zu ahnden. Solange
diese sexuelle Orientierung in den Untergrund abgedrängt wird (unterdrückt
werden kann sie ohnehin nicht), ist dies unmöglich. Die Maxime darf also
nicht sein eliminieren sondern muß sein kanalisieren.
8. Geschlechtsverkehr mit Tieren ist seit 1969 in Deutschland nicht mehr strafbar. Was meinen Sie dazu?
-
b.
Geschlechtsverkehr mit Tieren soll straffrei sein und bleiben. Falls dem Tier
beweisbare erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, wird
das durch das bestehende Tierschutzgesetz ausreichend geahndet.
Das entspricht meiner Meinung. Zu ergänzen wäre, daß das
Tier auch zu nichts gezwungen werden sollte.
-
c.
Straffrei sollte nur noch der Geschlechtsverkehr des Tiereigentümers mit dem
Tier sein. Geschlechtsverkehr mit fremden Tieren sollte ausdrücklich verboten
und strafbar sein. Das Tierschutzgesetz sollte deshalb um diesen Tatbestand
ergänzt werden.
Das ist eigentlich ein anderer Punkt, noch dazu ein
kontroverser, auch unter Zoophilen.
Hier geht es um Besitz (nehmen wir das mal so hin, man könnte auch Besitz als
verwerflich ansehen, so wie Sklaverei). Hier geht es um Vertrauensbruch, um
Ängste, um Machtansprüche und deren Hintergehung. Um den Komplex
Fencehopping. Also eigentlich um Beziehungen zwischen Menschen.
Die Stute auf der Weide wird einem zu aufdringlichen
Verehrer, ob Mensch oder Hengst, ihre Hufe um die Ohren hauen und hat ihre
Ruhe, wenn sie die denn will. Der Besitzer hat schlaflose Nächte, weil er
nicht weiß, wer sich da auf oder an der Weide herumtreibt. Nicht jeder ist
ein freundlicher Zoophiler. Es gibt ja leider auch Tierquäler, besoffene
Horden, asoziale Jugendliche und was die Menschheit sonst noch an Abschaum
hervorgebracht hat. Die Sorge um seine Lieben oder meinetwegen auch nur der
Wunsch nach Besitz und Kontrolle über diese sind grundlegende
Verhaltensmuster des Menschen und sollten respektiert werden.
Es muß möglich sein, daß ein Zoophiler zu einem
Pferdebesitzer hingeht und seine Verliebtheit in ein Pferd (oder auch Hund,
aber die Situation ist ja nun seltener) gesteht und fragt, ob dieser seinen
Segen gibt. Der sagt dann entweder ja oder nein, und das wird respektiert.
Wunschvorstellung, zugegeben. Aber so
könnte dieses Problem aufgelöst werden.
9. Welches Strafmaß würden Sie beim Geschlechtsverkehr mit Tieren vorschlagen, wenn dem/Ihrem
Tier durch die sexuelle Handlung keine beweisbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)
a. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte in diesem Fall
straffrei sein und bleiben.
10. Wie begründen Sie das von Ihnen vorgeschlagene Strafmaß? Welche Begründung ist für Sie zutreffend? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)
i. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das
freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)
Wenn das Tier nicht gezwungen wird, sollte Geschlechtsverkehr
mit Tieren straffrei bleiben, da kein Schaden entsteht. Hier ist der Aufbau
des Fragebogens reichlich tendenziös. Wenn keine Straftat vorliegt braucht
man auch kein Strafmaß.
11. Tiere werden ebenfalls vom Tiereigentümer oder anderen Personen wissentlich an Dritte für die Ausübung des Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung oder unentgeltlich "weitergeben"(vermittelt, verkauft, verliehen).
b. Das wissentliche "Weitergeben" ist straffrei und
soll auch straffrei bleiben.
c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das
freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)
Das muß jeder Tierhalter selber wissen. Rüden zum Beispiel
sind ganz und gar nicht monogam. Bei Hündinnen hätte ich auch Bedenken, aber
einen logischen Grund habe ich dafür nicht. Wahrscheinlich unterliege ich
selbst dem Mann=Gewaltmensch
- Klischee. Der Tierbesitzer sollte natürlich sicher
sein, daß die Wünsche des Tieres beachtet werden. Da bin
ich bei entgeltlichem Verleihen
skeptisch. Zu viele Entgleisungen geschehen, wo mit Tieren Geld gemacht wird.
12. Das jetzige Tierschutzgesetz verbietet nicht dasTrainieren, Abrichten und Gewöhnen eines Tieres zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit einem Menschen.
a.
Das
Tier ist durch das jetzige Tierschutzgesetz ausreichend geschützt. Das
Trainieren, Abrichten und Gewöhnen des Tieres zu diesem Zweck ist straffrei
und soll straffrei bleiben.
c. Sonstiges
(Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des
Fragebogens zur Verfügung.)
Mensch und Tier werden von Geburt an trainiert, abgerichtet
und gewöhnt. Das nennt sich Erziehung. Sofern der Geschlechtsverkehr ein
integraler Bestandteil der Sozialkontakte ist und nicht in Arbeit ausartet,
habe ich da keine Bedenken.
13. Die jetzige Rechtslage verbietet nicht, daß eine Person sexuelle Handlungen mit einem fremden Tier vollzieht. Rechtlich schutzlos ist jeder Tiereigentümer immer dann, wenn durch die sexuelle Handlung keine Sachbeschädigung nachweisbar ist.
d. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das
freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)
Siehe meine Ausführungen zum Fencehopping unter Punkt 8c
14.
In Deutschland ist laut Strafgesetzbuch der Besitz von Tierpornographie
nicht verboten.
b.
Der
Besitz von Tierpornographie soll weiterhin straffrei bleiben.
c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)
Analog zu Zoophilie überhaupt. Nicht eliminieren sondern
kanalisieren. Die meisten Tierpornos sind billigst gemachter Mist, beschränkt
auf den Sexualakt in Großaufnahme, ohne das Zeigen jeder anderen sozialen
Beziehung. Zielgruppe sind gelangweilte Heteros auf der Suche nach dem
ultimativen Kick. Nach den
Wünschen der Tiere fragt im Zweifelsfall keiner, die Produktion kostet
ja.
Zielvorstellung muß es sein, daß ein Zoophiler bei den
Dreharbeiten dabei ist und darauf achtet, daß die Wünsche des Tieres im
Vordergrund stehen. Auch eine dieser Wunschvorstellungen. Ich möchte gerne
mal einen Film sehen wie „Der
Schwarze Hengst (director’s cut)“ :-)
15. In diesem Eingabefeld können Sie Ihre persönliche Meinung zum Thema und zu einzelnen Fragen des Fragebogens äußern. Max. 1024 Zeichen.
Siehe oben.
Ohne die Seite bislang im Einzelnen analysiert zu haben
scheint sie mir ein Stück guter Propaganda von jemandem, der sich mit
Propaganda auskennt, zu sein. Leider gegen mich. Aber dafür ist ja dieser
Beitrag und die, die noch kommen sollen. Sie werden übrigens zu gegebener
Zeit auf meiner Homepage veröffentlicht.
Der Gebrauch von Zitaten im redaktionellen Text ist
urheberrechtlich nicht zu beanstanden.